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Presse

Datum: Donnerstag, 08. April (08.04.2010) Stadtradio Göttingen

Der Göttinger Visagist Sascha Arnold will Ende April einen neuen Berufsverband gründen.

Unter dem Namen „Die Stylisten“ soll sich der Verband an Kosmetiker, Maskenbildner, Hairdresser und Friseure richten.

Ziel sei es unter anderem, sich gegen den Meisterzwang einzusetzen.

Auf Anfrage teilte Arnold mit, er wolle nun politischen Druck machen, nachdem sich sein Gerichtsverfahren hinziehe.

Der Visagist Arnold war im vergangenen Jahr in die Schlagzeilen geraten.

Ihm wurde vorgeworfen gegen Entgelt Haare geschnitten zu haben, ohne jedoch eine Zulassung für diese Tätigkeit zu haben.

Die Stadt Göttingen hatte ihm deswegen einen Bußgeldbescheid über 2.500 Euro zugestellt. Arnold hatte dagegen geklagt.

Das Verfahren ist weiterhin anhängig.

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Strafanzeige gegen Rechtsanwalt von Sasha Arnold

Am 20.02.2010 habe ich von meinem Rechtsanwalt einen Brief bekommen, in dem

Richter Werner gegen meinen Rechtsanwalt Strafanzeige beim Direktor Dr. Brosche vom

Amtsgericht Göttingen eingereicht hat. Weitere Informationen gebe ich nicht, damit wir nicht noch weitere

Verfahren bekommen. Ich halte Richter Werner weiterhin als Befangen. Das habe ich heute

dem Amtsgericht Göttingen mitgeteilt.

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Befangenheit - Januar 2010

Die Befangenheit gegen Richter Werner wurde vom Amtsgericht Göttingen vom Direktor Dr.

Brosche abgelehnt. Sasha Arnold bekommt weiterhin Richter Werner als Richter.

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Befangenheit

Vorwürfe gegen unvorbereiteten Richter

Mit einem Antrag auf Befangenheit gegen Richter Frank Werner ist gestern die Verhandlung gegen den Göttinger Visagisten Sascha Arnold vor dem Amtsgericht erneut vertagt worden. Arnolds Anwalt Walter Ratzke warf Werner vor, das Verfahren unnötig zu verlängern. Werner kenne weder die Akten noch sei er vorbereitet oder mit der Rechtslage vertraut.

Göttinger Tageblatt 09.12.2009 / Michael Brakemeier
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Göttingen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nur stylen, oder auch schneiden?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haariger Streitfall: Visagist wehrt sich gegen Bußgeldbescheid von Handwerkskammer

Göttingen. Darf ein "Hairstylist" auch Haare schneiden? Diese Frage beschäftigt derzeit das Amtsgericht Göttingen. Die Handwerkskammer Hildesheim hat gegen einen 33-jährigen selbstständigen Visagisten, Kosmetiker und Hairstylisten ein Bußgeld von 2500 Euro verhängt, weil er in über 20 Monaten insgesamt 2000 Kunden die Haare geschnitten haben soll.

Nach Ansicht der Kammer ist das Haareschneiden aber wie das Tönen, Färben und Legen von Dauerwellen eine zulassungspflichtige Tätigkeit. Nur Friseure, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, dürften auf diesem Gebiet gewerblich tätig sein.

Ohne Meisterbrief

Der 33-Jährige, der keinen Friseur-Meisterbrief hat, habe damit gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßen. Da der Visagist gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hatte, muss nun das Gericht über den Fall entscheiden.

Die haarige Angelegenheit hatte bereits im Vorfeld der gestrigen Verhandlung für Aufsehen gesorgt, weil der Landkreis Göttingen einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung und die Geschäftsräume des Visagisten erwirkt hatte. Dabei wurden Terminkalender beschlagnahmt.

Die FDP-Fraktion hatte daraufhin den Rücktritt von Kreisdezernentin Christel Wemheuer (Grüne) gefordert, weil das Vorgehen unverhältnismäßig gewesen sei. Die Dezernentin verwies darauf, dass die Durchsuchung zur Feststellung des Umfanges der begangenen Ordnungswidrigkeit erforderlich gewesen sei. Die Handwerkskammer hatte ihren Bußgeldbescheid damit begründet, dass der 33-Jährige in erheblichem Umfang auf einem Gebiet gewerblich tätig war, das Friseuren vorbehalten sei. Die Friseurtätigkeit sei der Schwerpunkt seiner Arbeit gewesen.

Nach Ansicht des 33-Jährigen stimmen diese Berechnungen nicht. So seien die vielen auswärtigen Aufträge für seine Visagisten-Tätigkeit nicht berücksichtigt. Sein Rechtsanwalt Walter Ratzke verwies darauf, dass dem Bußgeldbescheid insgesamt jede Substanz fehle. Trotzdem habe das Gericht die Durchsuchung angeordnet.

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Befangenheitsantrag

Auch der Richter sah noch Aufklärungsbedarf. Er setzte die Verhandlung aus und erteilte dem Landkreis die Auflage, die Friseurtätigkeit des Stylisten und den daraus erzielten Gewinn aufzuschlüsseln. Der Aussetzungsbeschluss brachte wiederum den Anwalt des Visagisten in Rage. Er stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Dieser habe die Verhandlung nicht vorbereitet und trotz der offenkundigen Mängel in dem Bußgeldbescheid keinen Vertreter des Kreises geladen. Jetzt muss zunächst ein anderer Richter über den Befangenheitsantrag entscheiden.

Von Heidi Niemann / HNA
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Artikel vom 08.12.2009 |Frisieren ja, Schneiden nein: Nach Ansicht der Handwerkskammer ist das Schneiden von Haaren wie auch das Tönen, Färben und Legen von Dauerwellen eine zulassungspflichtige Tätigkeit. Deswegen soll ein Visagist aus Göttingen, der nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, ein Bußgeld zahlen.

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Arnold stellt Befangenheitsantrag gegen Amtsrichter

Geschrieben von Benjamin Laufer
Datum: Dienstag, 08. Dezember (08.12.2009)

 

 

 

 

 

Der Visagist Sascha Arnold hat heute Vormittag einen Befangenheitsantrag gegen den Amtsrichter Frank Werner gestellt. Sein Rechtsanwalt Walter Ratzke sagte gegenüber dem StadtRadio, dem Gericht gehe es offensichtlich nicht um Aufklärung, sondern um Verzögerung. Sein Mandant solle „klein gemacht“ werden. Arnold hat vor dem Amtsgericht Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises Göttingen eingelegt. Demnach soll er 2.500 Euro bezahlen, weil er einer zulassungspflichtigen Nebentätigkeit als Friseur nachgegangen sei und damit 27.000 Euro Umsatz erwirtschaftet habe. Arnold besitzt jedoch keine Zulassung zum Friseur. Anwalt Ratzke argumentierte vor Gericht, dass diese nicht notwendig sei, da Haareschneiden auch zu den Tätigkeiten eines Visagisten gehöre. Richter Werner sei unvorbereitet gewesen und wolle seinen Mandanten „um jeden Preis bestrafen“. Über den Befangenheitsantrag muss nun das Landgericht entscheiden.

Stadtradio Göttingen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Das hat am Mittwoch das Amtsgericht Göttingen entschieden.
Der 34-Jährige habe gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßen.
Haareschneiden, Strähnchenfärben und das Legen von Dauerwellen seien typische Tätigkeiten des Friseurhandwerks.
Da der Stylist nicht in die Handwerksrolle eingetragen sei, dürfe er diese nicht ausüben.
 

 

 

 

 

 

 

 

 


 
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