|
|
Impressum:
DOLCE VITA
Neu: Lange Str. 19 - 37124 Rosdorf
Geschäftsfrührer: Sasha Arnold
Tel.: 0551-3791 2049
(darf nur für Make up & Kosmetikbehandlungen genutzt werden). Nicht für Hairstylisten - Tätigkeiten!
E-Mail: dolce-vita-goe@web.de
Homepage: www.dolcevita-goe.de
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Heute waren schon 15821 Besucher (34855 Hits) hier! |
|
|
|
|
|
|
|
Presse |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
News
24 .08.2010 18:37 Uhr Göttinger Tageblatt
Freispruch
Staatsanwaltschaft widerspricht sich selbst
Der 57 Jahre alte Rechtsanwalt Walter Ratzke aus Nabburg ist vom Amtsgericht vom Vorwurf der Beleidigung und üblen Nachrede freigesprochen worden.
Der Jurist hatte im Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Göttinger Visagisten Sascha Arnold (Tageblatt berichtete) in einem Schreiben an das Gericht dem damals erkennenden Richter vorgeworfen, dieser gehe „von vornherein mit dem Vorsatz der Rechtsbeugung in den Gerichtstermin“.
„Sowas gehört sich nicht“, sagte jetzt Richter Detlef Hoefer, es sei aber dann nicht strafbar, wenn die Äußerung der Wahrnehmung berechtigter Interessen diene.
Dies war der Fall. Ratzke habe nicht den Richter persönlich beleidigen wollen, sondern damit das Recht seines Mandanten wahrgenommen. So argumentierte selbst der Vertreter der Staatsanwaltschaft und beantragte Freispruch. Dem kam der Richter nach.
Zum Vorwurf gegen den Anwalt war es gekommen, nachdem dieser im Prozess gegen den Visagisten einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt hatte. Obwohl es schon der zweite Verhandlungstag war, so klagte er, habe sich der Richter noch immer nicht vorbereitet gehabt und gar zugegeben, die in dem Verfahren ausschlaggebenden Bestimmungen der Handwerksordnung nicht zu kennen. Durch diese Art der Verfahrensführung, so Ratzke, werde die wirtschaftliche Existenz seines Mandanten vernichtet, selbst wenn dieser am Ende den Prozess gewönne.
In den scharfen Worten der Begründung des Ablehnungsantrags gegen den Richter hatte die Staatsanwaltschaft eine Beleidigung gesehen und einen Strafbefehl erwirkt, den Ratzke anfocht. In der Verhandlung korrigierte sich die Strafverfolgungsbehörde jetzt selbst.
_________________________________________________________________________
Am 05.06.2010 von 11.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr, vor dem Alten Rathaus in Göttingen.
Schaut alle mal vorbei. Wir machen nochmal auf meinen Fall: "Visagist darf keine Haare schneiden" aufmerksam.
Wir zeigen Euch, das man sich trotzdem selbständig machen kann, auch ohne Meisterbrief.
Meine neuen Autogrammkarten bringe ich mit. Also kommt vorbei ich freue mich auf Euch.
_________________________________________________________________________
05.05.2010 19:53 Uhr Göttinger Tageblatt
Amtsgericht bestätigt Ordnungswidrigkeit
Visagist muss Bußgeld zahlen
Der Visagist Sascha Arnold muss ein Bußgeld in Höhe von 2500 Euro zahlen. Amtsrichter Oliver Jitschin sah es gestern als erwiesen an,
dass Arnold zwischen Januar 2007 und August 2008 fast 2000 Kunden die Haare geschnitten und auch andere Friseurtätigkeiten
in „erheblichem Umfang“ ausgeübt hat.
Weil Arnold aber weder einen Meistertitel trägt, noch in die Handwerksrolle eingetragen ist und dennoch die Arbeiten eines Friseurs,
wie etwa Schneiden, Färben oder Dauerwelle legen, ausgeübt hat, habe er gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßen.
Das Amtsgericht folgte damit der Argumentation des Landkreises Göttingen. Dieser hatte Arnold vorgeworfen,
in dem Zeitraum „vollhandwerkliche Tätigkeiten des Friseurs mit einem Gesamtbruttoumsatz in Höhe von rund 27 000 Euro durchgeführt“ zu haben.
Daraus sei Arnold ein wirtschaftlicher Vorteil von rund 7000 Euro entstanden.
Richter Jitschin nannte das verhängte Bußgeld angesichts dieses „wirtschaftlichen Vorteils“ von 7000 Euro „sehr, sehr milde“.
Zudem sei Arnolds „vorsätzliches Handeln“ ein „Schlag in das Gesicht eines jeden Friseurs“, begründete Jitschin sein Urteil.
Arnolds Anwalt Walter Ratzke argumentierte, dass die von Arnold ausgeführten Tätigkeiten keineswegs einem Vollhandwerk nahekomme.
Diese Tätigkeiten seien Minderhandwerk, die auch ein Maskenbildner ausüben könne oder auch zu anderen Berufsbildern gehören,
ohne dass dafür ein Meisterbrief verlangt werden würde.
Ratzke verwies auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Der Anwalt kündigte an, gegen das gestrige Urteil in Berufung zu gehen.
[Michael Brakemeier]
_________________________________________________________________________
Der Göttinger Visagist Sascha Arnold will Ende April einen neuen Berufsverband gründen.
Unter dem Namen „Die Stylisten“ soll sich der Verband an Kosmetiker, Maskenbildner, Hairdresser und Friseure richten.
Ziel sei es unter anderem, sich gegen den Meisterzwang einzusetzen.
Auf Anfrage teilte Arnold mit, er wolle nun politischen Druck machen, nachdem sich sein Gerichtsverfahren hinziehe.
Der Visagist Arnold war im vergangenen Jahr in die Schlagzeilen geraten.
Ihm wurde vorgeworfen gegen Entgelt Haare geschnitten zu haben, ohne jedoch eine Zulassung für diese Tätigkeit zu haben.
Die Stadt Göttingen hatte ihm deswegen einen Bußgeldbescheid über 2.500 Euro zugestellt. Arnold hatte dagegen geklagt.
Das Verfahren ist weiterhin anhängig.
_______________________________________________________
Strafanzeige gegen Rechtsanwalt von Sasha Arnold
Am 20.02.2010 habe ich von meinem Rechtsanwalt einen Brief bekommen, in dem
Richter Werner gegen meinen Rechtsanwalt Strafanzeige beim Direktor Dr. Brosche vom
Amtsgericht Göttingen eingereicht hat. Weitere Informationen gebe ich nicht, damit wir nicht noch weitere
Verfahren bekommen. Ich halte Richter Werner weiterhin als Befangen. Das habe ich heute
dem Amtsgericht Göttingen mitgeteilt.
_______________________________________________________
Befangenheit - Januar 2010
Die Befangenheit gegen Richter Werner wurde vom Amtsgericht Göttingen vom Direktor Dr.
Brosche abgelehnt. Sasha Arnold bekommt weiterhin Richter Werner als Richter.
_______________________________________________________
Befangenheit
Vorwürfe gegen unvorbereiteten Richter
Mit einem Antrag auf Befangenheit gegen Richter Frank Werner ist gestern die Verhandlung gegen den Göttinger Visagisten Sascha Arnold vor dem Amtsgericht erneut vertagt worden. Arnolds Anwalt Walter Ratzke warf Werner vor, das Verfahren unnötig zu verlängern. Werner kenne weder die Akten noch sei er vorbereitet oder mit der Rechtslage vertraut.
Göttinger Tageblatt 09.12.2009 / Michael Brakemeier
___________________________________________
Göttingen
Nur stylen, oder auch schneiden?
Haariger Streitfall: Visagist wehrt sich gegen Bußgeldbescheid von Handwerkskammer
Göttingen. Darf ein "Hairstylist" auch Haare schneiden? Diese Frage beschäftigt derzeit das Amtsgericht Göttingen. Die Handwerkskammer Hildesheim hat gegen einen 33-jährigen selbstständigen Visagisten, Kosmetiker und Hairstylisten ein Bußgeld von 2500 Euro verhängt, weil er in über 20 Monaten insgesamt 2000 Kunden die Haare geschnitten haben soll.
Nach Ansicht der Kammer ist das Haareschneiden aber wie das Tönen, Färben und Legen von Dauerwellen eine zulassungspflichtige Tätigkeit. Nur Friseure, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, dürften auf diesem Gebiet gewerblich tätig sein.
Ohne Meisterbrief
Der 33-Jährige, der keinen Friseur-Meisterbrief hat, habe damit gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßen. Da der Visagist gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hatte, muss nun das Gericht über den Fall entscheiden.
Die haarige Angelegenheit hatte bereits im Vorfeld der gestrigen Verhandlung für Aufsehen gesorgt, weil der Landkreis Göttingen einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung und die Geschäftsräume des Visagisten erwirkt hatte. Dabei wurden Terminkalender beschlagnahmt.
Die FDP-Fraktion hatte daraufhin den Rücktritt von Kreisdezernentin Christel Wemheuer (Grüne) gefordert, weil das Vorgehen unverhältnismäßig gewesen sei. Die Dezernentin verwies darauf, dass die Durchsuchung zur Feststellung des Umfanges der begangenen Ordnungswidrigkeit erforderlich gewesen sei. Die Handwerkskammer hatte ihren Bußgeldbescheid damit begründet, dass der 33-Jährige in erheblichem Umfang auf einem Gebiet gewerblich tätig war, das Friseuren vorbehalten sei. Die Friseurtätigkeit sei der Schwerpunkt seiner Arbeit gewesen.
Nach Ansicht des 33-Jährigen stimmen diese Berechnungen nicht. So seien die vielen auswärtigen Aufträge für seine Visagisten-Tätigkeit nicht berücksichtigt. Sein Rechtsanwalt Walter Ratzke verwies darauf, dass dem Bußgeldbescheid insgesamt jede Substanz fehle. Trotzdem habe das Gericht die Durchsuchung angeordnet.
_________________________________________________________
Befangenheitsantrag
Auch der Richter sah noch Aufklärungsbedarf. Er setzte die Verhandlung aus und erteilte dem Landkreis die Auflage, die Friseurtätigkeit des Stylisten und den daraus erzielten Gewinn aufzuschlüsseln. Der Aussetzungsbeschluss brachte wiederum den Anwalt des Visagisten in Rage. Er stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Dieser habe die Verhandlung nicht vorbereitet und trotz der offenkundigen Mängel in dem Bußgeldbescheid keinen Vertreter des Kreises geladen. Jetzt muss zunächst ein anderer Richter über den Befangenheitsantrag entscheiden.
Von Heidi Niemann / HNA
_________________________________________________________
Artikel vom 08.12.2009 |Frisieren ja, Schneiden nein: Nach Ansicht der Handwerkskammer ist das Schneiden von Haaren wie auch das Tönen, Färben und Legen von Dauerwellen eine zulassungspflichtige Tätigkeit. Deswegen soll ein Visagist aus Göttingen, der nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, ein Bußgeld zahlen.
_________________________________________________________
Arnold stellt Befangenheitsantrag gegen Amtsrichter
Geschrieben von Benjamin Laufer
Der Visagist Sascha Arnold hat heute Vormittag einen Befangenheitsantrag gegen den Amtsrichter Frank Werner gestellt. Sein Rechtsanwalt Walter Ratzke sagte gegenüber dem StadtRadio, dem Gericht gehe es offensichtlich nicht um Aufklärung, sondern um Verzögerung. Sein Mandant solle „klein gemacht“ werden. Arnold hat vor dem Amtsgericht Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises Göttingen eingelegt. Demnach soll er 2.500 Euro bezahlen, weil er einer zulassungspflichtigen Nebentätigkeit als Friseur nachgegangen sei und damit 27.000 Euro Umsatz erwirtschaftet habe. Arnold besitzt jedoch keine Zulassung zum Friseur. Anwalt Ratzke argumentierte vor Gericht, dass diese nicht notwendig sei, da Haareschneiden auch zu den Tätigkeiten eines Visagisten gehöre. Richter Werner sei unvorbereitet gewesen und wolle seinen Mandanten „um jeden Preis bestrafen“. Über den Befangenheitsantrag muss nun das Landgericht entscheiden.
Stadtradio Göttingen
___________________________________________________
Haare illegal geschnitten: 2500 Euro Geldbuße in Göttingen.
Das hat am Mittwoch das Amtsgericht Göttingen entschieden.
Der 34-Jährige habe gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßen.
Haareschneiden, Strähnchenfärben und das Legen von Dauerwellen seien typische Tätigkeiten des Friseurhandwerks.
Da der Stylist nicht in die Handwerksrolle eingetragen sei, dürfe er diese nicht ausüben.
HNA Göttingen-online 05.05.2010
___________________________________________________
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Damit Ihr nicht zu spät kommt! |
|
|
|
|
|
|
|
Kontakt: |
|
|
|
|
|
|
Tel.: 0551-3791 2049
E-Mail: dolce-vita-goe@web.de |
|
|
|
|
|
|
|
Pressebüro von Sasha Arnold |
|
|
|
|
|
|
Anfragen für Maske, für Film-/ Fernsehen-& Fotoproduktionen, Künstler od. Popstars Betreuung & Begleitung für Konzerte/Tour, wenden Sie sich bitte an: |
|
|
|
|